Nachfolgende Hinweise bitten wir zu beachten. Sie erleichtern die Zusammenarbeit und tragen zu einem reibungslosen Ablauf in unserer Schiedsrichtergemeinschaft bei.
-
Kann der Vereins-Schiedsrichterobmann an einer Sitzung nicht teilnehmen, so kann er einen Vertreter entsenden. Dieser trägt sich dann
bitte in das Sitzungsbuch mit dem Vermerk "O.V." (Obmann-Vertreter) ein. Die bloße Anwesenheit eines Schiedsrichters des betreffenden Vereins
reicht nicht aus!
- Bei Schwierigkeiten in Bezug auf Besetzung von Spielen besteht die Möglichkeit, mit anderen Vereinen Spielansetzungen zu tauschen.
- Der Tausch von Spielen ist genehmigungsfrei bei vorheriger Absprache der Vereine untereinander.
- Ein Tausch von namentlichen Ansetzungen ist nicht möglich! Hier muss der BSA-Ansetzer eingebunden werden.
- Für jede durchgeführte Spielleitung ist ein Spielbericht abzugeben. Dies gilt auch für Gesellschaftsspiele und alle Feld- und Hallenturniere (ausgenommen
Hamburger Hallenmeisterschaft). Die Spielberichte von Turnieren (ggf. Mannschaftslisten) sind umgehend beim Statistiker des BSA Bergedorf abzugeben. Das gleiche gilt
für die Meldungen der Spielleitungen im Rahmen der Hamburger Hallenmeisterschaft.
- Spielberichte online müssen am Folgetag des Spiel abgeschlossen sein, bei Gespannspielen jedoch am Spieltag bis 23:59Uhr!!!
- Eventuell notwendige Sonderberichte in allen Fällen am Folgetag des Spiels bis 23:59Uhr!!!
- Es ist zwingend notwendig, für jedes Spiel die Schiedsrichter namentlich im DFBnet anzusetzen!!!
- Bei Spielabbrüchen jeglicher Art ist der Vorstand des BSA Bergedorf umgehend zu informieren!
Informationen über Ordnungsstrafen
Ordnungsstrafen werden leider viel zu häufig fällig. Die Gründe dafür mögen dafür mannigfaltig sein, stets sind sie doch überflüssig und ärgerlich. Zumal wir als BSA Bergedorf davon nicht
unmittelbar etwas haben und Geld sicherlich in jedem Verein sinnvoller eingesetzt werden könnte. Trotzdem haben wir die Ordnungsstrafen - die im Übrigen vom Hamburger Fußball Verband
festgesetzt werden - hin und wieder (allzu oft) beim Verband zu beantragen, entsprechend der Verstöße gegen Regelungen der Satzung und Ordnungen des HFV.
Ein Blick auf den "Strafenkatalog" (auf den Seiten des HFV zu finden unter "Finanzleistungen"), Stand 01.07.2019, hilft vielleicht, zukünftig ein wenig in diesem Bereich "einzusparen", das zumindest würden wir uns wünschen.
In Wiederholungsfällen verdoppelt sich übrigens die Höhe der Ordnungsstrafen. Diese sind Verwaltungsmaßnahmen und werden mit der Monatsrechnung fällig.